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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – First Class Parking

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen First Class Parking und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Parkplätzen, Shuttle-Service, Valet-Parking und weiteren Dienstleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden durch eine schriftliche Bestätigung von First Class Parking angenommen wird. Die Buchung kann über die Website, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Mit der Bestätigung erhält der Kunde eine Zusammenfassung der gebuchten Leistungen.

3. Rücktrittsrecht

  •    Der Kunde hat das Recht, bis 24 Stunden vor dem geplanten Ankunftszeitpunkt kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
  •    Erfolgt der Rücktritt nach dieser Frist, behält sich First Class Parking vor, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu erheben.
  •    Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt unberührt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  •    Alle Preise sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  •    Die Zahlung erfolgt vorab über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden oder bei Übergabe des Fahrzeugs.
  •    Nachtzuschlag: Für Dienstleistungen, die zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr erbracht werden, wird ein zusätzlicher Nachtzuschlag in Höhe von 60 € erhoben.
  •    Zusätzliche Leistungen wie der Tankservice oder die Fahrzeugpflege werden separat abgerechnet.

5. Haftung

  •    First Class Parking haftet nur für Schäden am Fahrzeug des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht wurden.
  •    Für kleinere Kratzer, die auf Fotos schwer erkennbar sind, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen, übernimmt First Class Parking keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, den Nachweis solcher Schäden zu erbringen, indem er diese vor der Fahrzeugübergabe dokumentiert.
  •    Für Schäden, die durch Vandalismus, Diebstahl, Brand oder andere Einflüsse Dritter entstehen, übernimmt First Class Parking keine Haftung.
  •    Der Kunde ist verpflichtet, Schäden sofort Vorort nach deren Feststellung zu melden, andernfalls ist eine Haftung ausgeschlossen.

  •    Durch die Unterschrift erklärt sich die Person damit einverstanden, dass das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückerhalten wurde, wie es bei der Rückgabe übergeben wurde.

  •    First Class Parking haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, während das Fahrzeug auf öffentlichen oder privaten Flächen abgestellt ist (siehe Punkt 6).

6. Nutzung öffentlicher Parkflächen

  •    First Class Parking behält sich vor, Kundenfahrzeuge temporär auf öffentlichen Parkflächen zu verwahren, wenn dies zur Optimierung des Serviceablaufs notwendig ist, beispielsweise um Verzögerungen zu vermeiden oder einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dies erfolgt insbesondere in Stoßzeiten oder bei kurzfristigen Engpässen auf dem eigenen Parkgelände.
  •    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Fahrzeug während solcher Übergangsphasen vorübergehend auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden kann.
  •    First Class Parking achtet darauf, dass das Fahrzeug in diesen Fällen auf zulässigen und sicheren öffentlichen Flächen geparkt wird. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die während der Verwahrung auf öffentlichen Flächen entstehen, es sei denn, sie wurden durch grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters verursacht.

7. Datenschutz

  •    Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
  •    Weitere Details können der Datenschutzerklärung auf unserer Website entnommen werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  •    Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Standort von First Class Parking.
  •    Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

9. Zusätzliche Bestimmungen für den Shuttle- und Valet-Service

  •    Der Shuttle-Service bringt den Kunden zu dem im Buchungsprozess angegebenen Ziel, meist zum Flughafen. Verspätungen oder Verzögerungen im Verkehr können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
  •    Beim Valet-Parking wird das Fahrzeug des Kunden von einem Mitarbeiter von First Class Parking entgegengenommen und sicher auf dem Parkgelände abgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, vorab sicherzustellen, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist.
  •    Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder unzureichenden Zustand des Fahrzeugs haftet der Kunde.

10. E-Ladeservice

  •    Kunden können optional den E-Ladeservice in Anspruch nehmen, wenn ihr Fahrzeug elektrisch betrieben wird.
  •    Die Kosten für den Ladeservice werden separat abgerechnet und sind nicht im regulären Parkpreis enthalten.
  •    First Class Parking übernimmt keine Gewährleistung für die Ladedauer oder eventuelle Ladefehler, die auf das Fahrzeug oder die Ladeinfrastruktur zurückzuführen sind.

11. Schlussbestimmungen

  •    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  •    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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